Vertrauen & Daten
Nicht: Wir geben es nicht weiter. Sondern: Es ist technisch und rechtlich so gebaut, dass die Information den Arbeitgeber gar nicht erreichen kann — auch dann nicht, wenn er danach fragt. Ohne diese Eigenschaft nimmt niemand teil, der das Programm wirklich braucht.
Wer sieht was
Warum das hält
Alle medizinischen Daten liegen in der Verantwortung des behandelnden Arztes, gebunden an die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB. Deren Bruch ist strafbar. Das ist eine deutlich härtere Zusicherung als jede Datenschutzerklärung eines Dienstleisters.
Aggregierte Auswertungen erstellen wir erst ab 20 Personen — strenger als üblich. Zusätzlich unterdrücken wir Auswertungen, die durch Kombination mehrerer Merkmale auf Einzelne rückführbar wären, etwa „Frauen über 50 in der Nachtschicht“.
Teilnahme ist freiwillig und jederzeit ohne Begründung beendbar. Es gibt keine Prämie und keinen Vorteil für Teilnehmende — denn ein Anreiz, der faktisch Druck erzeugt, macht die Einwilligung im Arbeitsverhältnis angreifbar.
Wir binden bewusst keine Fitnesstracker verpflichtend ein. Das vermeidet Datenabflüsse an Anbieter außerhalb der EU und einen zusätzlichen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand. Wer eigene Werte einbringen möchte, kann sie selbst eintragen.

Der Grund für diese Strenge
Und genau die Menschen, die sich dann nicht melden, verursachen die längsten Ausfälle. Datenschutz ist hier keine Pflichtübung, sondern die Bedingung dafür, dass das Programm überhaupt wirkt.
Für den Betriebsrat
Ein digital gestütztes Gesundheitsprogramm berührt die Mitbestimmung — insbesondere § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, weil eine Anwendung mit Nutzungsdaten grundsätzlich zur Verhaltenskontrolle geeignet ist. Auf die tatsächliche Absicht kommt es dabei nicht an.
Die meisten Anbieter überlassen Ihnen dieses Problem. Wir liefern einen ausformulierten Entwurf einer Betriebsvereinbarung mit — Zweckbindung, Datenkatalog, Löschfristen, Auswertungsgrenzen, Freiwilligkeit, Widerruf. Ihr Betriebsrat muss nicht bei null anfangen, sondern kann prüfen und verhandeln.
Auszug, anonymisiert und aggregiert — so und nicht detaillierter.
Beispielhafte Darstellung des Berichtsformats, keine realen Daten. Bereiche mit weniger als 20 Teilnehmenden erscheinen im Bericht nicht.
Ihr Nutzen ohne Ihre Neugier
Sie erfahren, ob das Programm greift, wo im Haus die Belastung sitzt und ob sich etwas bewegt. Sie erfahren nicht, wer Rückenschmerzen hat.
Das ist keine Einschränkung Ihres Nutzens, sondern die Voraussetzung dafür, dass er überhaupt entsteht. Ein Programm, bei dem die Belegschaft Konsequenzen fürchtet, erreicht genau die Menschen nicht, die die teuersten Fehltage verursachen.
Was wir Ihren Beschäftigten sagenGeben Sie diese Seite Ihrem Datenschutzbeauftragten und Ihrem Betriebsrat, bevor wir überhaupt über Preise sprechen. Wenn die Architektur dort nicht überzeugt, ist alles andere ohnehin gegenstandslos.